Betrachtung der erhöhten Informationspflichten des neuen DSG bei der Datenbeschaffung durch Rechtsanwalt Reto Fanger.
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) geht mit einer Erhöhung der Informationspflichten bei der Beschaffungvon Personendaten einher. Wie verhält sich diese datenschutzrechtliche Verschärfung zur zunehmenden Mitarbeiterüberwachung? Zumal die Überwachung der Mitarbeitenden immerzu systematischer wird – sei dies im Rahmen der «regulären» Unternehmenstätigkeit durch Predictive HR Analytics, Workforce Analytics, anderweitig motivierte Massnahmen oder einfach aufgrund des coronabedingten Boosts von Home Office-Arbeitsplätzen.
[Artikel von Reto Fanger, erschienen im WEKA-Newsletter Datenschutz, Ausgabe 09 – Oktober 2020, S. 5 f.]
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