Mit «Justitia 4.0» und der Digitalisierung der Justiz in der Schweiz entstehen ab 2027 neue Herausforderungen, unter anderem in Bezug auf die Beweisthematik im Zivilprozess.
In einer Zeit, in der digitale Technologien nahezu alle Lebensbereiche durchdringen, steht auch die Justiz vor einem grundlegenden Wandel. Mit dem Projekt «Justitia 4.0» wird die Digitalisierung der Justiz in der Schweiz erheblich vorangetrieben. Justitia 4.0 wird im Jahr 2025 in Kraft treten, mit einer zweijährigen Übergangsfrist bis 2027.
Das Projekt bezweckt die landesweite Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, also die Digitalisierung der Justiz. So zielen dessen Kernbereiche darauf ab, die Abläufe in der Justiz zu vereinfachen, insbesondere durch die Einführung der elektronischen Justizakte (eJustizakte) und der elektronischen Akteneinsicht. Zukünftig soll der gesamte Datenverkehr in allen Verfahrensabschnitten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahrens über die Plattform justitia.swiss abgewickelt werden. Zudem werden die gesetzlichen Grundlagen angepasst, einschliesslich der Einführung eines Obligatoriums der elektronischen Kommunikation für Justizbehörden und die Anwaltschaft.
Das Vorhaben der umfassenden Digitalisierung wird zahlreiche Vorteile mit sich bringen, allerdings führt es auch zu neuen Herausforderungen, unter anderem in Bezug auf die Beweisthematik im Zivilprozess. Es stellt sich dabei insbesondere die Frage, wie die Integrität und Authentizität elektronischer Beweismittel gewährleistet werden können und wie sichergestellt wird, dass den Parteien aus der vollumfänglichen Digitalisierung keine Nachteile hinsichtlich ihrer Beweise entstehen.
[Artikel von Reto Fanger und Vera Egli, erschienen in iusNet DigR des Schulthess Verlags am 25.07.2024]