Athleten-Monitoring via App unter dem Blickwinkel der DSGVO
Ende 2017 sorgte der Trainer des Fussballclubs TSG Hoffenheim für Aufsehen, als er den Gesundheitszustand seiner Spieler mittels Smartphone-App 'überwachen' liess. Hierzu musste jeder Spieler jeden Morgen mittels fünf Fragen Angaben zu seiner körperlichen Verfassung (z.B. zu Verletzungen oder dem Aufkommen einer Erkältung) machen. Die App unterstützte den Trainer unter anderem in seiner Entscheidung, wen er im nächsten Spiel in die Startaufstellung nahm und wer eher eine Pause brauchte. Doch wie ist dieses Monitoring mit Blick auf den Datenschutz zu werten?
[Artikel von Anne-Sophie Morand, erschienen im WEKA-Newsletter Datenschutz, Ausgabe 04 – April 2020, S. 8 f.]