Der Beschuldigte hätte im Jahre 2013 Kundendaten nicht an das US-amerikanische Department of Justice (DoJ) übergeben dürfen.
Das Bundesgericht bestätigte nach jahrelangen Rechtsstreit mit Entscheid 6B/216_2020 vom 1. November 2021 letzinstanzlich die Verurteilung eines Verwaltungsrats einer Zürcher Vermögensverwaltungsgesellschaft wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 Ziff. 1 Abs. 1 StGB): Grund war die Übergabe eines USB-Sticks mit Kundendaten an das US-amerikanische Department of Justice.
[Urteilsbesprechung von Reto Fanger in iusNet Digitales Recht und Datenrecht vom 23.11.2021 (iusNet DigR 6/2021)]