Unter welchen Voraussetzungen ist das Messen der Fiebertemperatur von Unternehmen im Kampf gegen COVID-19 datenschutzrechtlich zulässig?
Im Kampf gegen COVID-19 messen immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitenden die Körpertemperatur, um mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen eine mögliche Erkrankung zu erkennen und die Ansteckungsgefahr anderer Arbeitnehmer zu verhindern. Der Messprozess erfolgt automatisch, das heisst,die Daten der sogenannten Fieber-Screenings werden innert weniger Sekunden mithilfe von künstlicher Intelligenz ausgewertet. Doch darf ein Unternehmen von seinen Arbeitnehmern eine solche Temperaturmessung vor dem Zutritt auf das Betriebsgelände verlangen? Was geschieht mit den daraus entstandenen Personendaten? Bei der konkreten Ausgestaltung von Fieber-Screenings hat der Arbeitgeber auf jeden Fall darauf zu achten, dass die datenschutzrechtlichen Grenzen nicht überschritten werden.
[Artikel von Anne-Sophie Morand, erschienen im WEKA-Newsletter Datenschutz, Ausgabe 10 – November 2020, S. 5 ff.]