Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist oft unklar, wie hinsichtlich der Sperrung des E-Mail-Accounts korrekt vorzugehen ist.
Die Frage stellt sich dann, wenn ein Arbeitnehmer infolge einer Erkrankung oder z.B. aufgrund der Corona-Quarantänepflicht nicht mehr die Gelegenheit hat, vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitsplatz zurückzukehren und den Computer «aufzuräumen».
So hält seit März hält das Coronavirus das Leben der Menschen in der Schweiz in Atem. Viele Unternehmen spürenbereits die wirtschaftlichen Konsequenzen. Sie verzeichnen finanzielleEinbussen, weil die Geschäftstätigkeit aufgrund des Auftragsrückgangseinbricht.
Der Betrieb wird daraufhinverschlankt, was letztlich Arbeitsplätze gefährdet und zu Kündigungen führt. Wird ein Arbeitnehmer kurz vor dem letzten Arbeitstag krank oder muss er sich in Selbstquarantäne begeben, ist ein sauberer Abschluss am Arbeitsplatz schwierig.
[Artikel von Anne-Sophie Morand, erschienen im WEKA-Newsletter Datenschutz, Ausgabe 08 – September 2020, S. 5 ff.]