Sexuelle Orientierung: Das revidierte DSG und die DSGVO untersagen deren Erfassung und Bearbeitung.
Schätzungen gehen davon aus, dass etwa zehnt Prozent der Bevölkerung homo- oder bisexuell sind. Diese Zahl teilt sich in etwa gleichen Teilen auf Männer und Frauen auf. Erfasst eine Schweizer Arbeitgeberin den Zivilstand von Personen, wird die sexuelle Orientierung heute automatisch bekannt, sofern die Arbeitnehmenden nicht ledig sind. Dies ist ein datenschutzrechtliches Dilemma.
[Artikel von Anne-Sophie Morand, erschienen im WEKA-Newsletter Datenschutz, Ausgabe 05 – Mai 2020, S. 5 f.]