Ist das Recht auf Vergessenwerden gemäss EU-DSGVO mit Blick auf die Blockchain-Technologie eine archaische Forderung?
Blockchains sollen ja gerade jede Transaktion transparent festhalten und verhindern, dass Daten gelöscht oder verändert werden können. Datenschutzrechlich wirft dies einige Fragen auf:
So ist in Art.17 DSGVO das sogenannte Recht auf Löschung («Recht auf Vergessenwerden») geregelt. Dieses hält in Abs. 1 fest, dass eine betroffene Person das Recht hat, vom Verantwortlichen zu verlangen, dass personenbezogene Daten, die sie betreffen, unverzüglich gelöscht werden.
[Essay von Anne-Sophie Morand, erschienen in der Netzwoche 13-2020, S. 39 ff.]