Schützt das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht vor Kündigung?
Abhängig vom Reifegrad des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) des Arbeitgebers und vom anwendbaren Recht mag es für Mitarbeitende unter Umständen verlockend erscheinen, das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht als Kündigungsschutzmassnahme zu missbrauchen.
[Artikel von Reto Fanger, erschienen im WEKA-Newsletter Datenschutz, Ausgabe 03/Mai 2019, S. 5 f.]