Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Arbeitgeber tun gut daran, die Zulässigkeit einer solchen Videoüberwachung vorgängig sorgfältig zu prüfen. Nicht alles, was technisch möglich ist, muss auch erlaubt sein.
[Artikel von Reto Fanger, erschienen im WEKA-Newsletter Datenschutz, Ausgabe 02/April 2019, S. 5 ff.]